1. Verjährungsfristen prüfen
Grundsätzlich unterliegen alle Forderungen, wie auch Gesamttilgungen und Raten der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt dabei 3 Jahre zum 31.12.. Darlehen werden in der Regel für einen längeren, oder sogar unbestimmten Zeitraum vergeben.
Entscheidend ab wann die Verjährung beginnt, ist die Fälligkeit. Dies ist auch gegeben, wenn Sie mündlich nach der Rückzahlung fragen. Die Verjährungsfrist beginnt bei Ausfällen unterjährig am 31.12. des jeweiligen Jahres.
