Die Zinseinnahmen aus privaten Darlehen muss der Darlehensgeber in der Steuererklärung unter Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben.
Die Zinserträge unterliegen in der Regel, wie andere Erträge aus Geldanlagen, der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Falls der Darlehensgeber Kirchenmitglied ist, erhöht sich das noch einmal um die Kirchensteuer.
Anders als bei Anlagen wie einem Bausparer oder Festgeld, muss der Darlehensgeber hier selbst die Zinserträge in seiner Steuererklärung aufführen.
Falls dur andere Anlagen noch nicht aufgebraucht, hat der Darlehensgeber aber einen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag welcher vom Finanzamt abgezogen wird.