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    Sicherheiten bei der privaten Darlehensvergabe

    Wie können Darlehen unter Privatpersonen besichert werden?

     

     

    Darlehen unter Privatpersonen können sehr unterschiedlich und an das Darlehen angepasst besichert werden. Wenn zu einem Darlehen Sicherheiten vereinbart werden sollen, eignen sich typische Sicherheiten, wie auch bei einem normalen Bankdarlehen. Dies können zum Beispiel Immobilien, ein Kfz, Schmuck oder auch Ansparguthaben bei Banken und Versicherungen, wie Bausparverträge oder Festgeldkonten sein. Ist zur vollständigen Besicherung noch ein Fehlbetrag (Wert des Sicherungsgutes zu der Darlehenssumme) vorhanden, kann gegebenenfalls ein Bürge dies absichern. Bei der Besicherung von Darlehen gibt es jedoch wesentliche Dinge zu beachten.

     

    Grundsätzlich gilt, der Gegenstand zur Besicherung des Darlehens, sollte wertstabil und leicht verkäuflich sein.

    Neben dem Kreditvertrag muss über die Sicherheit eine Vereinbarung getroffen werden.

    Soll ein Darlehen unter Privatpersonen besichert werden, ist es ratsam neben dem Darlehensvertrag einen Vertrag zur Besicherung und des Sicherungsguts zu vereinbaren – und darauf im Darlehensvertrag zu verweisen.

     

    Zum Beispiel wenn ein Darlehen mit einem Auto des Darlehensnehmers besichert werden soll, sollte im Darlehensvertrag stehen, dass das Darlehen mit dem PKW besichert wird und dazu eine separate Sicherungsübereignung vereinbart wurde, welche somit mit dem Darlehensvertrag verknüpft wird. In der Sicherungsübereignung ist dann geregelt, dass der Darlehensnehmer das Fahrzeug weiter nutzen darf, der Darlehensnehmer allerdings die Papiere zum Fahrzeug hat und das Fahrzeug bei einem Ausfall vom Darlehen auch verkaufen darf.

    Welche Arten von Besicherungen gibt es zum Beispiel?

    Ein Darlehen unter Privatpersonen kann man sehr vielfältig besichern. Die Besicherung sollte an die Darlehenssumme angepasst und angemessen sein, jedoch hat man ähnlich wie bei einem banküblichen Darlehen auch vielfältige Möglichkeiten.

    1. Die Besicherung des Darlehens mit einer Bürgschaft. Ganz unkompliziert kann man neben dem Darlehen zwischen dem Darlehensnehmer und -geber einen Bürgen für den Darlehensnehmer hinzuziehen und eine Bürgschaftsvereinbarung zusätzlich schließen. Dabei kann der Bürge selbstschuldnerisch oder auch zum Beispiel nur für einen Teil der Darlehenssumme bürgen.
    2. Die Besicherung des Darlehens mit einer Grundschuld. Es kommt häufig vor, dass innerhalb der Familie bei einem Immobilienkauf ein Darlehen vergeben wird. Dabei ist es naheliegend das Darlehen auch mir dieser Immobilie zu besichern. Zum Darlehensvertrag muss man hierzu mit einem Notar eine Grundschuld in der Höhe des Darlehens im Grundbuch eintragen lassen und eine Zweckerklärung vereibaren, welche den Darlehensvertrag mit der Grundschuld verbindet.
    3. Die Besicherung des Darlehens mit einer Sicherungsübereignung. Eine Sicherungsübereignung ist eine Vereinbarung, dass das Eigentum an einem Gegenstand wie zum Beispiel einem Fahrzeug an den Darlehensgeber über geht, bis das Darlehen abbezahlt ist. Der Darlehensnehmer ist mit der Sicherungsübereignung dazu verpflichtet das Sicherungsgut zu versichern und pfleglich zu behandeln, darf das Sicherungsgut aber weiterhin nutzen. Klassische Beispiele hierfür sind zum Beispiel Maschinen oder ein Fahrzeug.
    4. Darlehen können auch mit Ansparguthaben besichert werden. Wenn der Darlehensnehmer eine Kapitallebensversicherung, Festgeldkonten, Fondsanteile oder Bausparverträge hat, können diese als Sicherheit für das Darlehen vereinbart werden. In unseren Vorlagen haben wir explizit dafür einige Mustervorlagen. Der Darlehensnehmer muss jedoch der Versicherung oder der Bank gegenüber bekanntgeben, dass dieses Guthaben nun für das Darlehen als Sicherheit dient. Hier haben Banken und Versicherungen eigene Formulare, mit welchen dies möglich ist.
    5. Mit einem „Faustpfand“ kann ein privates Darlehen ebenfalls besichert werden. Zum Beispiel mit Schmuck, wie einer Uhr. Im Gegensatz zur Sicherungsübereignung geht hierbei der Gegenstand allerdings tatsächlich zur Verwahrung an den Darlehensgeber, bis das Darlehen zurückgezahlt wurde.
    Fazit

    Darlehen unter Privatpersonen können sehr vielfältig und an das Darlehen angepasst besichert werden. Darlehen sollten grundsätzlich in einem Vertrag geregelt werden und dementsprechende Sicherheiten auch passend zum Darlehen vereinbart werden, um eine Verbindlichkeit zu gewährleisten.