Zudem kann man eine Selbstauskunft vom Darlehensnehmer erstellen lassen. In dieser muss der Darlehensnehmer alle monatlichen Aus- und Einnahmen nennen, sowie sonstige Vermögenswerte und Schulden aufführen. Daran kann man ausrechen, wie viel pro Monat übrig bleibt, um das Darlehen zurück zu zahlen, aber auch welche Risiken hinsichtlich anderen Darlehen oder welche möglichen Sicherheiten vorhanden sind.
PRAXISTIPP: Die monatlichen Einnahmen sollten vom Darlehensgeber hinsichtlich der Pfändungsfreigrenzen geprüft werden. Im Worst-Case sollte von den Einnahmen mehr übrigbleiben, als der Pfändungsfreibetrag, sodass das Darlehen selbst dann zügig abbezahlt werden könnte.