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    Privat vergebene Darlehen – Pfändungsfreigrenzen

    Kann man eine Pfändung bei dem Schuldner durchführen lassen, wenn dieser das Darlehen nicht zurückzahlt?

     

     

    Leider kann es passieren, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen kann oder will. Wenn ein ordentlicher Darlehensvertrag aufgesetzt wurde, ist es geregelt, dass der Darlehensgeber ein Anspruch auf Rückzahlung hat und ab wann der Darlehensnehmer in Verzug kommt.

     
    Wenn alle vorherigen Mahnungen erfolglos geblieben sind und das gerichtliche Mahnverfahren gewonnen wurde, sowie einen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben, können Sie damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Es gibt allerdings gerade bei Lohn/Gehaltspfändungen festgelegte Freigrenzen, welche Sie schon bei der Darlehensvergabe beachten sollten.
     
    Lohn/Gehaltspfändungen bei privat vergebenen Darlehen

    Wenn ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, können Darlehensgeber nach einem gerichtlichen Mahnverfahren eine Pfändung über einen Gerichtsvollzieher veranlassen.

    Dabei wird ein Teil des Gehalts (alles über dem Pfändungsfreibetrag) gepfändet, um Ihre Forderung nach und nach zu begleichen. Die Pfändungsfreigrenzen werden regelmäßig vom Bundesministerium der Justiz für Verbraucherschutz herausgegeben.

    Die Pfändungsfreigrenzen

    In Abhängigkeit vom Nettolohn und den unterhaltspflichtigen Kindern vom Darlehensnehmer, ergibt sich ein Betrag, welcher nicht gepfändet werden darf. Alles was darüber liegt, kann für den Kapitaldienst gepfändet werden.

    Hier finden Sie die Tabelle mit den Pfändungsfreigrenzen: LINK PFÄNDUNGSFREIGRENZEN-TABELLE

    Fazit

    Bereits bei der Darlehensvergabe sollten Darlehensgeber einen Blick auf die aktuellen Pfändungsfreigrenzen werfen, um im worst-case diese Möglichkeit der Gehaltspfändung zu nutzen. Eine Pfändung kann jedoch nur nach einem gerichtlichen Mahnverfahren und einem Titel gegen den Darlehensnehmer erfolgen. Wenden Sie sich hierzu gerne an unseren Partneranwalt: https://creditwing.one/partneranwalt/