Leider kann es passieren, dass der Darlehensnehmer das Darlehen nicht mehr zurückbezahlen kann oder will. Wenn ein ordentlicher Darlehensvertrag aufgesetzt wurde, ist es geregelt, dass der Darlehensgeber ein Anspruch auf Rückzahlung hat und ab wann der Darlehensnehmer in Verzug kommt.
Wenn alle vorherigen Mahnungen erfolglos geblieben sind und das gerichtliche Mahnverfahren gewonnen wurde, sowie einen Vollstreckungsbescheid erwirkt haben, können Sie damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Es gibt allerdings gerade bei Lohn/Gehaltspfändungen festgelegte Freigrenzen, welche Sie schon bei der Darlehensvergabe beachten sollten.