Ein Immobiliendarlehen als Privatdarlehen kann ebenfalls vielfältig, unter anderem über eine Grundschuld, abgesichert werden. Gerade bei vermieteten Darlehen kann es sich rechnen, wenn man diese Finanzierungsmöglichkeit in Betracht zieht.
Ein Darlehen aus der Familie für den Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie ist für den Darlehensgeber eine gute Anlagemöglichkeit bringt. Die Zinszahlungen können andererseits vom Darlehensnehmer unter Umständen abgeschrieben werden, womit das Geld nicht an eine Bank abfließt, sondern in der Familie bleibt.
Die Strukturierung von solch einem Darlehen ist ein klassischer besicherter Darlehensvertrag, dazu eine Grundschuld, welche man von einem Notar ins Grundbuch eintragen lässt. Um den Darlehensvertrag mit der Grundschuld zu verknüpfen, bedarf es einer Zweckerklärung zur Grundschuld. Darlehensverträge in vielen Varianten und eine Zweckerklärung zur Grundschuld finden Sie in unseren Mustervorlagen.
Bei kleineren Darlehen, wie zum Beispiel für die Modernisierung, kann man das Darlehen auch anderweitig besichern, zum Beispiel mit einem PKW, Schmuck oder wenn man einen Bürgen hinzuzieht.